„Tempo 100“- Plakette
Das VÜK-Gutachten für Anhänger
Sie möchten mit Ihrem Anhänger schneller als 80 km/h fahren? Kein Problem! Die VÜK führt als amtlich anerkannte Überwachungsorganisation die notwendige Begutachtung durch.
Tempo 100 statt 80
Grundsätzlich gilt für Gespanne (Zugfahrzeug plus Anhänger) Tempo 80. Wer auf Landstraßen und Autobahnen schneller unterwegs sein möchte, für den ist eine sog. „Tempo 100“- Eintragung in die Fahrzeugpapiere des Anhängers notwendig.
Rechtliche Regelungen
Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 15. Oktober 1998 in der fünften Änderung vom 11. November 2010 besagt, dass ein Anhänger, der die „Tempo-100“- Zulassung besitzt, mit verschiedenen Zugfahrzeugen Tempo 100 fahren darf, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Voraussetzungen für Tempo 100
- Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgerüstet sein.
- Der Anhänger muss für Tempo 100 geeignet sein. Bei älteren Fahrzeugen ist eine Herstellerfreigabe notwendig.
- Die Anhängerreifen müssen für Geschwindigkeiten bis mindestens 120 km/h zugelassen sein (Geschwindigkeitsindex L).
- Die Anhängerreifen müssen jünger als 6 Jahre sein.
- Die Stützlast der Fahrzeugkombination ist zu beachten. Als Obergrenze gilt der jeweils kleinere Wert.
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder gleich der Leermasse des Zugfahrzeugs multipliziert mit dem X-Faktor sein.
- Die Massenfaktoren zwischen Zugfahrzeug und Anhänger werden unter bestimmten technischen Voraussetzungen auf 1,0 (bei Wohnwagen) und 1,2 (bei anderen Anhängern) angehoben.
Sie haben Fragen zur „Tempo 100“- Plakette für Anhänger?
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